Der „Kunststoff-Zwerg“ dient zum Anbohren von Kunststoff-Rohrleitungen bis zu einer Bohrdimension DN 50.
Die Befestigung des „Kunststoff-Zwerg“ erfolgt durch Aufschrauben des G 1 1⁄4“ Innengewindes auf der Geräteunterseite. Die Bohrstange wird über die
Flügelschraube in der Fixierbohrung geklemmt. Bei geklemmter Bohrstange wird über den Bohrstangenvierkant die Drehbewegung der Bohrstange erzeugt und ein Zwangsvorschub mit 1 mm je Umdrehung gegeben.